Was muss ich machen, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?
Sie können sich jederzeit entschließen, eine Psychotherapie zu beginnen.
Wenn Sie eine teilweise Rückvergütung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse möchten, brauchen Sie ein ärztliche Verordnung durch Ihre Hausärzt:in oder eine Psychiater:in. Es ist keine chefärztlicher Bewilligung erforderlich.
Welche Zahlungen muss ich leisten?
Sie bekommen von mir eine Rechnung gestellt. Die bezahlte Rechnung können Sie dann zusammen mit der ärztlichen Verordnung zur teilwesien Rückvergütung an Ihre die jeweilige Krankenkassen schicken. Die Tarife werden inflationsbezogen angepasst.
Zusätzliche Unterstützung:
Es gibt die Möglichkeit bei der Arge Psychotherapie einen WS-Antrags (wirtschaftlich Schwache, Studenten) zu stellen.
Bei Befürwortung (gekoppelt an ein sehr geringes Einkommen) werden die Therapiekosten mit sehr geringem Eigenanteil von der Kasse übernommen. Ich biete keine Kontingentplätze (Schwer-erkrankte) an.
Die Rückvergütung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den aktuellen Rückvergütungstarifen.
Wie lange dauert eine Therapie/Beratung?
Eine Therapieeinheit dauert 50 min. (exklusive Vor- und Nachbereitungszeit)
Die Gesamtlänge und Frequenz einer Therapie/Beratung ist individuell sehr unterschiedlich.
Eine Therapie findet meist einmal/Woche statt.
Beratung und Begleitung z.B. unterscheidet sich von einer Psychotherapie im Wesentlichen dadurch, dass Sie nicht auf krankheitswertige Leidenszustände ausgerichtet ist, sondern es sich um Beratung in konkreten Problem-, Belastungs- oder Entscheidungssituationen handelt.
Dadurch ergibt sich, dass Dauer und Frequenz einer Beratung im Regelfall geringer anzusetzen sind als bei einer psychotherapeutischen Behandlung. .