Psychotherapie - Fragen und Antworten

Wer darf Psychotherapie verordnen?

Vor der Kontaktaufnahme mit der Psychotherapeutin steht die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren keine Therapie über die Krankenkasse abgerechnet habenkönnen Sie 10 Stunden in Anspruch nehmenFür die hierbei von der Krankenkasse anteilig bezahlten Therapiekosten ist eine Überweisung (Freigabeschein vom Hausarzt oder Psychiaternotwendig.

Kann die Krankenkasse meine Lebensgeschichte und Problematik einsehen?NeinAnschließend an die ersten 10  Stunden reicht die Therapeutin mit Ihrer Einwilligung und Bevollmächtigung ein ausführlichesanonymisiertes Antragsformular einIhre Daten scheinen bei der Verrechnungsstelle nicht aufLediglich ein sogenannter Patientencode gibt Auskunftob ein Anspruch auf Refundierung der Therapiekosten besteht.

Welche Zahlungen muss ich leisten?

Sie bekommen von mir eine Rechnung gestellt und eine teilwesie Rückvergütung durch die jeweiligen Krankenkassen ist möglich

Die Tarife werden inflationsbezogen angepasst.

Zusätzliche Unterstützung: Es gibt bei mir die Möglichkeit des WS-Antrags (wirtschaftlich Schwache) Bei Befürwortung (gekoppelt an ein sehr geringes Einkommen) werden die Therapiekosten zur Gänze oder mit sehr geringem Eigenanteil von der Kasse übernommen.

Ich biete keine Kontingentplätze (Schwer-erkrankte) an
 Die Rückvergütung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich . Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den aktuellen Rückvergütungstarifen.

Wie lange dauert eine Therapie/Beratung?

Eine Therapieeinheit dauert 50 min. (exklusive Vor- und Nachbereitungszeit)
Die Gesamtlänge der Therapie ist individuell sehr unterschiedlich.
Eine psychosoziale Beratung z.B. unterscheidet sich von einer Psychotherapie im Wesentlichen dadurch, dass Sie nicht auf krankheitswertige Leidenszustände ausgerichtet ist, sondern es sich um Beratung in konkreten Problem-, Belastungs- oder Entscheidungssituationen handelt. Dadurch ergibt sich, dass Dauer und Frequenz einer Beratung im Regelfall geringer anzusetzen sind als bei einer psychotherapeutischen Behandlung.